24. Oktober, um 13:40 Uhr
Aus einem schon älteren Urteil des BVG, nachdem drei Instanzen Gerichte das „zu Gehör bringen“ eines Deutschland-kritischen Liedes für justiziabel fanden:
[…]Der künstlerische Anspruch des Liedes und die daraus resultierenden Anforderungen an eine diesem Anspruch gerecht werdende Interpretation werden durch ein – ungleich bedeutenderes – literarisches Vorbild verdeutlicht, das sowohl formal als auch im Ansatz und in der Metaphorik weitgehende Ähnlichkeit aufweist. In einem 1844 erschienenen Gedicht formuliert Heinrich Heine eine kaum weniger radikale und bittere Kritik an den Zeitumständen, und auch er sieht sein Vaterland dem Untergang geweiht […]
Man möchte sich wünschen, soviel Kompetenz auch bei „normalen“ Richtern zu finden, dann würde es garnicht erst zu sowas kommen. Oder besser: die Kompetenz schon bei den „Volksvertretern“, denn der Kläger gegen das Lied war das Land Berlin, und überhaupt auf eine solche Idee zu kommen zeugt von einer Haltung, die ich hier nicht bewerten möchte, sonst verklagt mich noch wer…